[alle Bilder: etoy.com]

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In einem laufenden Prozess klagt ein amerikanischer Internet-Spielzeug-Vertrieb (eToys.com) gegen europäische Internet-Künstler (etoy.com). Der Streitpunkt: etoy.com, eine Domain mit derzeitigem Nennwert von 530.000 Dollar Die mögliche Folge: Ein Präzedenzfall in der amerikanischen Iurisdiktion, der skrupellosem Gebaren von Wirtschafts-Giganten schließlich Recht geben würde.


Die Gegner (und ihre Motive) könnten kaum unterschiedlicher sein:
Die Künstlergruppe etoy (Gewinner des Prix Ars Electronica 1996, z.T. Absolventen der Wiener Angewandten) registrierte ihre URL am 13.10.1995.
Seither reflektiert die "erste Streetgang des Information-Superhighway", mit einer Persiflage auf Business-Gebaren und Agenten-Strategien, jene Bereiche, die erst mit dem Netz möglich wurden: Suchmaschinen, Observation aber auch Online-Business.
Die Domain ist international bekannt und alle mit dem Namen verbundenen Assoziationen gehören zum Konzept. Der Verkauf der URL käme einer Firmenauflösung gleich. Michel Zai (etoy-Mitglied): "etoy hat einen hohen Marktwert, internationale Reputation und einen starken Netbrand aufgebaut, der konzeptmäßig einzig an diese Domain gebunden ist. Ein Wechsel ist undenkbar. Wer den Namen kaufen will muss die gesamte etoy.CORPORATION erwerben."

Der Online-Spielzeug-Vertrieb eToys, 16.-größtes Online-Unternehmen der USA, registrierte erst 2 Jahre später: Am 3.11.1997. Obwohl eToys vorher von der Existenz der Künstler gewusst haben muss, fühlt sich der Händler erst jetzt vom "Nachbarn im Cyberspace" gestört und fürchtet Umsatzeinbußen durch die leichte Verwechselbarkeit der Adressen. Und: Das Web-Design von etoy könnte dem familien-freundlichen Image schaden. Das will und wollte eToys in der Vorweihnachtszeit (= 70% des Jahresumsatzes) und für alle Zeit ausschließen. eToys - das auch auf den europäischen Markt expandierende Unternehmen - besitzt die URLs etoys.de und etoys.at, verabsäumte aber bisher die Adressen in anderen europäischen Ländern zu registrieren und hat es derzeit eiliger, eine nur ähnliche Adresse zu konfiszieren, als sich um den eigentlichen Namen zu kümmern. Die Schlussfolgerung: Aus amerikanischer Sicht haben scheinbar nur US- Unternehmen Anspruch auf internationale Top-Level-Domains, wie *.com.. eToys-Anwalt Bruce Wessel argumentiert: "They were a European-based organization, and we have no problem with them having a European-based site, such as .ch, which is the Switzerland domain."

Schon seit 1998 zeigt eToys Interesse die URL "etoy.com" zu kaufen. Das bisher letzte Angebot: 530.000 Dollar. Die Medienkünstler aber wollten ihre URL behalten und lehnten ab.
eToys konterte mit einem Prozess, um eine Handvoll Künstler mit einer Armee von 30 Anwälten zu strapazieren, bis ihnen Geld und Geduld ausgehen. "It's the first case of someone being told to stop doing what they're doing because someone else has decided to make money doing it," erklärt Douglas Rushkoff, Medienkritiker und Autor die Tragweite des Verfahrens.

Die Vorwürfe reichen von "Trademark-Verletzung" über "Pornoangebote" zu "unlauteren Börsengeschäften", und resultieren aus wissentlich missinterpretierten Kunstprojekten. Auch Viktor Klima ist etoy.SHAREHOLDER - und die Bundesrepublik Österreich besitzt somit Material, dass am 29.11.1999 in Kalifornien für illegal erklärt wurde: Eine etoy-Grafik auf Alumminium. Mit den etoy.SHARES spielt etoy mit der Schwierigkeit Netz-Kunst zu verkaufen, mit der Idee des Original-Besitzes. Diese "Shares" haben nichts mit "echten" Börsengeschäften zu tun - dass sie aber derartige Konfusion auslösen können, spricht für das Konzept.

Am ersten Verhandlungstag, dem 29.11.1999, ordnete Richter John P. Shook an, dass die Künstler ihre Seiten vorübergehend vom Netz nehmen müssten und erklärte die "Shares" für illegal. Weitere Verhandlungen wurden auf den 27.12.1999 vertagt - zum Vorteil von eToys. Denn bis dahin wird das Weihnachtsgeschäft abgeschlossen sein.

etoy befolgte die "preliminary injunction", aber reagierte auf seine Weise. etoy.ZAI " Sie werden etwas über das Internet lernen und darüber, wie globale Wirtschaft funktioniert... das versprechen wir! Einer unserer Anwälte sagte: We start to fight fire with fire now!" Binnen kürzester Zeit wurden über das Netz zahllose Menschen mobilisiert, die Support-Seiten publizierten und Finanzierungs-Fonds einrichteten. Unzählige Medien weltweit thematisierten den Rechtsstreit.

Damit trafen die Künstler den Spielzeugladen an seinem schwächsten Punkt: Dessen finanzieller Background trägt kann einen langen Prozess. An seinem guten Namen aber hängt er wie an einer Nabelschnur - und anhaltend schlechte Presse bedeutet den Ruin. Zufall oder nicht, aber am ersten Verhandlungstag lag der Aktienpreis noch bei 67,063 Dollar, am 17.12. nur noch bei $ 37,563.

Einen Eindruck davon, zu welch korrupten Methoden eToys bereit ist zu greifen, gibt die Tatsache, dass die privatwirtschaftlich organisierte Firma "Network Solutions" am Wochenende des 11.12. den DNS-Eintrag der Künstler löschte. Die richterliche ("vorübergehende") Verfügung aber hatte keine Total-Eliminierung bestellt. Die Folge: Einige Tage lang fiel der Kanal für die elektronische Post der Künstler aus und "Network Solutions" war zu keiner Stellungnahme bereit.

Mittlerweile kämpfen prominente Unterstützer gemeinsam mit den Künstlern um eine Grundsatzentscheidung:
Wer darf wann und nach welchen Kriterien Grund auf dem noch nicht vollständig besiedelten Kontinent Internet besitzen und bewirtschaften?

Douglas Rushkoff, John Perry Barlow (Ex-Songwriter von Grateful Dead, Mitgründer der Electronic Frontier Fondation) , Joi Ito (Internet-Experte) und Suzie Meszoly (ehem. Direktorin des Medienzentrums C3, Budapest) gehören unter anderen seit Mitte Dezember zum etoy.ADVISORYBOARD.
Für Montag den 20.12.1999 wurde eine Pressekonferenz im Domain-Streit "etoy vs eToys" im New Yorker Museum of Modern Art organisiert, wo die Künstler durch einige der Supporter vertreten werden.

Denn schon längst geht es nicht mehr nur um ein - wenn auch interessantes - Kunstprojekt.




(19.12.1999. Sabine Schally)
so auch erschienen in der Wiener Stadtzeitung "Falter"

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