Spamverbot!

Österreich stellt unerwünschte Reklame-Emails unter Strafe

Email-Werbung ist lästig. Ebenso lästig wie das tägliche Plastik-Sackerl an der Haustür mit der Garantiert-gratis-frei-Haus-gelieferten-Konsumenten-Information.
Letzteres kennen die Österreicher gut und schon lange: Es gibt kaum ein europäisches Land in dem diese Form der Reklame so massiv eingesetzt wird wie hier, und sich dagegen zu wehren ist inzwischen nahezu zwecklos. Ersteres ist noch vergleichsweise jung, solange das Modem tickert nicht einmal kostenlos und noch nicht lange rechtlich geklärt.
Erst am 6. Juli diesen Jahres wurde überraschend ein ausdrückliches Verbot für Spam in Österreich verabschiedet.

So wird sich also das Plastiksackerl-Desaster im Online-Österreich nicht wiederholen: Ein gemeinsamer Antrag aller fünf Parlamentsparteien im Justizausschuß des österreichischen Parlaments war ausschlaggebend für die Verabschiedung des Anti-Spam-Gesetz. Und damit positionierte sich Österreich gegen die (ganz wirtschafts-orientierte) Brüsseler Linie. Dort hieß es zunächst: Alles erlaubt, es sei denn jemand beschwert sich. In diesem Sinne regte die Kommission für den ECommerce-Richtlinienentwurf kürzlich noch lakonisch an, Listen einzurichten, in denen sich eintragen könne, wer keine unbestellten mails wolle.

Daß die wirtschaftlichen Interessen von den sich-nicht-direkt-bezahlt-machenden Argumenten geschlagen wurden ist erstaunlich. Maßgeblich daran beteiligt waren die österreichischen Organisationen EuroCAUCE, media-nexus, public netbase, quintessenz, und VIBE.AT. Diese forderten die Mitglieder des Justiz-Ausschusses in einem offenen Brief auf, die Gelegenheit zu ergreifen und einen längst überfälligen Passus für das Verbot von Spam (unverlangten Massenaussendungen per E-Mail) einzufügen - der bis zu diesem Zeitpunkt noch vollständig fehlte. Auch die ISPA (Verband der öst.Internet-Provider) unterstützte den Brief.

Erst Ende März war der österreichische Gerichtssachverständige und Journalist Dieter Zoubek noch daran gescheitert, ein unerwünschtes Werbemail mittels des §101 des Telekomgesetzes zum Gegenstand einer Klage zu machen.
[§101 TKG: Anrufe - einschließlich das Senden von Fernkopien - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers sind unzulässig. Der Einwilligung des Teilnehmers steht die Einwilligung einer Person, die vom Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt wurde, gleich. Die erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden; der Widerruf der Einwilligung hat auf ein Vertragsverhältnis mit dem Adressaten der Einwilligung einen Einfluß.]
Alfred Ruzicka, der zuständige Leiter des Fernmeldebüros meldete zu diesem Zeitpunkt, daß Spammails "nicht als 'Anrufe' im Sinne des Gesetzes gewertet werden können".

Jetzt ist diese Brücke über das Telekomgesetz nicht mehr notwendig: Es wird entsprechende, medienspezifische Gesetze geben und sowohl das Image der Online-Wirtschaft als auch die User haben (wenigstens im deutschsprachigen Raum) ihre Ruhe.



(07. Juli 1999. Sabine Schally)

© wink.at : e-mail : wink.magazin@chickmail.com

zurück