Schauspieler sind Illegale
Die Gewerkschaft hätte Placido Domingos Karriere nicht verhindern können.
Österreichs Bühnen sind Mistbeete und die meisten Schauspieler leben illegal. -
Elisabeth Ornauer sprach mit Franz Becke, dem Vizepräsidenten der Sektion
Bühnenangehörige der Gewerkschaft Kunst, Medien und Freie Berufe, über die nicht existierende
Künstlersozialversicherung.
<< Montag, 6.9.99 um 8 Uhr im Café Sperl >>
Elisabeth Ornauer:
Sie sind ehemaliger Zentralsekretär der Gewerkschaft Kunst, Medien und Freie Berufe (kmfb) und
betreuen den Bereich Bühnenangehörige.
Im Bereich der Bildenden Künste wird man erst als Bildender Künstler gehandhabt, wenn man
eine bestimmte Ausbildung oder Ausstellungstätigkeit nachweisen kann.
Wie wird ein Schauspieler definiert, ab wann gilt man als Schauspieler?
Franz Becke:
Schauspieler müssen eine Abschlussprüfung machen. Egal ob an einer Schauspielschule
oder bei der Gewerkschaft.
Die Abschlussprüfung dient als Berufsnachweis. Sie hat Wert für die Aufnahme an Theatern.
Nach einem halben Jahr machen wir bei Schülern, die privaten Schauspielunterricht nehmen,
eine Eignungsprüfung. Diese ist eine Art Berufsberatung, wenn man so sagen will: Man versucht
zu erahnen, ob ein Talent da ist. Natürlich kann die Gewerkschaft niemanden verhindern.
Wenn wir sagen, der ist nicht für diesen Beruf geeignet, dann kann derjenige trotzdem weitermachen.
Seine Bühnenreifeprüfung nach drei Jahren kann theoretisch brillant ausfallen, wir können ihn
unterschätzt haben, ein bestimmtes Talent nicht erkannt haben. Wenn wir jemandem abraten,
so kann der trotzdem ein Star werden.
Auch Placido Domingo ist es so ergangen.
Wir von der Gewerkschaft können Schienen schaffen und Lehrern das Handwerkszeug
geben. Wir können keine Stars machen, keine Talente verhindern, aber wir können den
jungen Leuten helfen, indem wir ihnen etwas mitgeben.
E.O.: Welche soziale Absicherung gibt es derzeit für Freie Schauspieler?
Und wie sieht die Realität aus?
F.B.: Es gibt eigentlich keine wirkliche, institutionalisierte soziale Absicherung.
Der Freiberufler ist darauf angewiesen, dass ihn wer nimmt. Er muss allerdings 33,3 % seines Einkommens als Versicherung zahlen.
Jeder Freie Schauspieler lebt eigentlich illegal:
Er unterliegt dem Schauspielergesetz, da er ein Dienstnehmer ist.
Eine konsequente Verfolgung dieser Rechtsansicht - zum Beispiel durch den Staat oder durch
die Gewerkschaft - würde einen Kahlschlag im Freien Theaterbereich ergeben. Kurt Strobl hat
einmal gesagt: Diese Theater sind die Mistbeete, auf denen das wächst, was wir brauchen.
Die IGFT hatte das Glück, mit der ehemaligen Ministerin Hilde Hawlicek eine Befürworterin
für das IG-Netz zu haben. Das ist jedoch nur der halbe Weg, weil damit ist der Schauspieler
noch nicht angestellt.
Beim Schauspiel machen wir eine zweite Schiene, wo wir nicht die Person fördern,
sondern wo der Theaterleiter bei der Projekteinreichung sagt: Ich brauche soundsoviele
Leute für mein Stück, dafür brauche ich 17,5 % mehr Subvention. Also die Sozialversicherung
der freien Schauspieler wird miteinkalkuliert.
Mein Traum wäre es, diesen Betrag gleich an die Gewerbliche Sozialversicherungsanstalt
zu überweisen, weil man ja nicht weiss, was dem Theaterleiter so alles einfällt,
was der mit dem Geld sonst macht. Ein Vorteil daraus wäre die steuerrechtliche Bevorteilung,
weil man erst ein Jahr später zahlt.
E.O.: Aber das ist doch leider noch nicht Realität?
F.B.: Nein. Leider.
E.O.: Warum ist das KSV-Gesetz noch nicht realisiert worden?
F.B.: Am 23. Juni diesen Jahres war Peter Wittmann wild entschlossen, das Gesetz
(Anm. der Red.: gemeint ist der Gesetzesentwurf von Mag. Wolfgang Steirer)
in den Ministerrat zu bringen - ohne Rücksicht auf die finanzielle Situation.
Doch wir nahmen uns zum Grundsatz: Lieber ein bißchen warten, als ein schlechtes Gesetz.
E.O.: Was ist "schlecht" an diesem Entwurf, womit sind Sie nicht zufrieden?
F.B.: In diesem Gesetz gibt es drei Paragraphen, die sich nicht lösen ließen in dieser
kurzen Zeit unserer Verhandlungen:
1.) Wer ist Künstler? - Mit jedem Künstler, der drinnen ist, wird es schwieriger.
Ist etwa eine Souffleuse am Theater zu den KünstlerInnen zu zählen oder ein/e
DramaturgIn? So steht es aber drin im Kollektivvertrag. Deshalb gibt es verschiedene Abkommen:
Wenn man nebenberuflich unter ATS 7.400,- verdient, so wird dies als
Aufwandsentschädigung gewertet und ist nicht versicherungspflichtig. Doch da kann man ewig diskutieren.
2.) Wer zahlt? - Der Staat ist bereit, 25 % zu bezahlen, das sind 125 Millionen Schilling.
Damit hat das bka jedoch einen entscheidenden politischen Fehler gemacht.
Denn: Zahlen sollen zwar die Verwerter, aber man hat verabsäumt, mit ihnen vorher zu reden.
Man hätte versuchen sollen, mit ihnen zu reden und ihnen klar zu machen, dass nur
Mini-Beträge gezahlt werden müssen. Denn wenn der ORF nur 1% seines Kulturbudgets - von
dem er auf keinen Fall alles für die Kultur aufwendet - abgäbe, wäre uns schon enorm
geholfen, also nur 1% von ihm würde uns genügen, denn das ist eine enorm hohe Summe. Naja.
3.) Bis zu welcher Höhe ist ein Künstler förderungswürdig? - Peter-Paul Skrepek
(Anm.d.Red.: Musikergilde) und ich, wir sagten: Bis zur Höhe der Pflichtversicherung.
Warum soll ein Künstler, der ATS 17.000,- verdient, 33,5% zahlen, wenn ich als Angestellter
nur 16,5% zahle? Das ist doch eine Ungerechtigkeit!
Wir sind ja bereit zu kulminieren. Unser Kompromiß wäre eine Förderung der halben
Versicherungssumme einer künstlerischen Tätigkeit, die Stufenregelung, die sich durch die
Zusammenlegung der Einkommen ergibt.
E.O.: Wie wird es weitergehen mit den Verhandlungen?
F.B.: Sehr bald werde ich einmal anfragen. Die wunden Punkte sind ja jetzt klar,
wir müssen nur auf einen Nenner kommen.
Herzlichen Dank für das Gespräch!
(6.September 1999. Elisabeth Ornauer)
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