Der Staat als Anstifter zum Gesetzesbruch?

Wer in irgendeiner anderen Form künstlerisch tätig ist oder sich die zu hohen Beträge erst gar nicht leisten kann, aber dennoch gerne versichert wäre, muß individuell die für sich günstigste Variante suchen:

Eine Neben- oder Alibi-Anstellung hier, ein Freier Dienstvertrag dort, dazwischen vielleicht ein Werkvertrag.
Möglichkeiten sich irgendwie zu versichern, zumindest an Krankenscheine zu kommen, gibt es immer wieder. Zumeist günstigste Lösung ist die Variante über eine geringfügige Beschäftigung:
da gibt es Unfall-, Kranken- und Pensionsversicherung um sagenhafte öS 526,40 monatlich.


Andere Einkünfte sollten dann aber vorsichtshalber an keiner offiziellen Stelle bekanntgegeben werden. Finanzämter und Gebietskrankenkassen seien seit 1998 vernetzt, Daten gegenseitig einsehbar. Heißt es.

So sind der Kreativität - jedenfalls auf der Suche nach sozialer Absicherung - keine Grenzen gesetzt. Denn der Staat hat keine andere, keine tatsächliche Sozial-Versicherung für KünstlerInnen zu bieten. Und weil die Suche nach einer auch politisch vermarktbaren Lösung seit Jahrzehnten so schwierig ist, wurde in einer der letzten parlamentarischen Sitzungen dieser Legislaturperiode, eine Änderung dieses Istzustands aufs neue hinausgeschoben. Zumindest bis zum 1.1.2001 schweben KünstlerInnen nach wie vor im sozialversicherungsfreien Raum. Oder sie verharren in einer anscheinend tolerierten Illegalität - in überlebensnotwenigen Beschäftigungsverhältnissen, die nichts mit der Tätigkeit als KünstlerIn zu tun haben.







(25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally)

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