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MusikerInnenIm Bereich Musik gibt es keine gesetzliche Regelung zur sozialen Förderung von KünstlerInnen.
Den musikschaffenden MusikerInnen soll damit die Finanzierung ihrer Sozialversicherungsbeiträge ermöglicht werden. Aber nur als Zwischenlösung bis die KünstlerInnensozialversicherung beschlossen wird... Seither verwaltet die "Soziale Förderung Musikschaffender" (SFM) die knappe Summe von zwei Millionen Schilling jährlich. Reicht das Geld nicht bis zum Jahresende (so geschehen 1997), schauen die AntragstellerInnen durch die Finger. Existenzgefährdende Sozialversicherungsbeiträge Sozialversicherungspflichtig sind hauptberufliche MusikerInnen ohne Nebeneinkünfte, wenn die Einnahmen minus Betriebsausgaben die monatliche Geringfügigkeitsgrenze übersteigen. Das sind alle, die 1999 mehr als öS 3.899,- pro Monat verdienen.
Die Rettungsversuche der SFM Um die Höhe der existenzgefährdenden Beitragzahlungen abzufangen, können sich Betroffene an die SFM wenden. Anspruch auf Unterstützung haben MusikerInnen, KomponistInnen und TextautorInnen musikalischer Werke, die in die Versicherungspflicht fallen. Sie dürfen keine andere Förderstelle in Anspruch nehmen, oder von einem Arbeitgeber versichert werden. Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich liegen. Eine MusikerInnen-"Qualität", das Talent zur Künstlerin / zum Künstler, ist nicht nachzuweisen. Denn eine "Flucht" in diese Versicherung ist unwahrscheinlich: sie ist ohnehin die teuerste. Wer bekommt wieviel? Werden die Voraussetzungen erfüllt und die Beitragszahlungen belegt, übernimmt die SFM bis zu 50% aller drei Sozialversicherungsbeiträge (Pensions-, Kranken- und Unfallversicherung). Eine soziale Staffelung soll die Einkommensschwächsten am meisten unterstützen: beläuft sich der monatliche Sozialversicherungsbeitrag auf bis zu maximal öS 6.000,- (das setzt bereits ein Einkommen von über öS 18.000,- voraus!) übernimmt die SFM 50% der Ausgaben. Bei Beiträgen zwischen öS 6.000,- und öS 8.000,- unterstützt die SFM mit einem Fixbetrag von öS 2.000,-. Zwischen öS 8.000.- und öS 12.000,- Versicherungsbeitrag gibt es jedes Monat immerhin noch öS 1.250,-. Wer mehr als öS 12.000.- für seine Sozialversicherung auszugeben hat, zählt schon zu den SpitzenverdienerInnen und kann keine Förderung in Anspruch nehmen. Rechen-Beispiel:
Kontakt: SFM
Tel. 521 04-21 (25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally) © wink.at : e-mail : wink.magazin@chickmail.com |
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