Literaturschaffende

Für freischaffende SchriftstellerInnen und ÜbersetzerInnen urheberrechtlich geschützter Werke ist keine Sozialversicherung vorgesehen. Eine freiwillige Krankenversicherung bei der Gebietskrankenkasse ist möglich. Seit einigen Jahren besteht außerdem die Option sich bei der Pensionsversicherungsanstalt der Angestellten (PVA) in eine Pensionsversicherung "einzukaufen". Diese Variante ist bei einen durchschnittlichen SchriftstellerInnen-Einkommen aber kaum finanzierbar. Es bleibt die Alternative einer privaten "Er- und Ablebensversicherung".

Die Anlaufstelle

Damit die Literaturschaffenden nicht ganz durch das österreichische Sozialnetz fallen, wurde bereits 1977 ein Sozialfonds eingerichtet, um das Defizit einer fehlenden KünstlerInnensozialversicherung (KüSV) auszugleichen. Die Kunstsektion im Bundeskanzleramt unterstützt den Fonds heuer mit 15 Millionen Schilling. Mehrere Aufgabengebiete sind damit abzudecken: 1. Krankenversicherung, 2. Altersvorsorge, 3. sonstige Notfälle (finanzielle Engpässe, die für SchriftstellerInnen ohne fremde Hilfe, ohne Einschränkung ihrer künstlerischen Tätigkeit unüberwindbar blieben). Die Literarische Verwertungsgesellschaft (LVG) verwaltet das Geld und ist Anlaufstelle für AntragstellerInnen.


Der Weg zum Geld

Nur wer alle Voraussetzungen erfüllt, kann mit einem Zuschuß zur Krankenversicherung rechnen. Gefördert werden hauptberuflich tätige Literaturschaffende mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die ihre literarische Qualifikation nachweisen können. Zudem dürfen die AntragstellerInnen in keinem anderen versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Ein eventuell notwendiger Nebenerwerb wird damit beinah ausgeschlossen.
Dann ist die Förderung allerdings sicher, denn eine Einkommensobergrenze gibt es nicht: zwischen 50% und 100% des Krankenversicherungsbeitrags vergibt die LVG aus ihrem Budget.


Eine Kommission entscheidet

Das schriftliches Ansuchen (Formular), eine Kurzbiografie und eine vollständige Publikationsliste sind schließlich einer facheinschlägigen Kommission vorzulegen. Danach wird abgestimmt: 2 MinisterialvertreterInnen (Bundesministerium für Justiz und Bundeskanzleramt), 1 VerlegerIn und 3 SchriftstellerInnen beurteilen die "literarische Qualität". Herrscht keine einhellige Meinung in der Kommission, folgt eine Weiterleitung an das Bundeskanzleramt. Dort kommt dann der Literaturbeirat in Spiel: Die ExpertInnen setzen sich nun schließlich mit den Texten der AutorInnen auseinander. Meist werden zwei Gutachten eingeholt, danach geht die Causa zurück zur entscheidungskompetenten Kommission der LVG.


Flexible Beitragshöhen

Die Höhe des Krankenversicherungsbeitrages ist mit der Gebietskrankenkasse zu verhandeln. Dieses Jahr beläuft sich die Obergrenze für die freiwillige Krankenversicherung auf eine Höhe von öS 3.386,40. Auf Antrag kann der Beitrag - jeweils für zwei Folgejahre - herabgesetzt werden. Die meisten der "herabgesetzten" Literaturschaffenden zahlen 1999 monatlich öS 1.264,80 ein. Der Mindestbeitrag liegt niedriger, bei öS 693,60. KünstlerInnen, die aufgrund ihres geringen Einkommens derart reduzierte Krankenversicherungsbeiträge bezahlen, können mit einem 100%-igen Zuschuß durch die LVG rechnen.



Kontakt:


LVG, Literarische Verwertungsgesellschaft
Linke Wienzeile 18
1060 Wien

Tel. 01 - 587 21 61





(25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally)

© wink.at : e-mail : wink.magazin@chickmail.com

zurück


Die Künstlersozialversicherung

(M)Istzustand

Bildende Kunst
Musik
Literatur
Film
Darstellende Kunst


Anstiftung zum Gesetzesbruch
Einschreiben an die Politik


Service

Das deutsche Modell
Die Sitzungsprotokolle des Redaktionsteams
Mail an die Parteien

wink.meinungsforum