(M)Istzustand:

KünstlerInnensozialversicherung in Österreich

Für die bildenden, die musikschaffenden, die literaturschaffenden , die filmschaffenden , die darstellenden und alle anderen KünstlerInnen ...



die bildenden...

Wer als bildendeR KünstlerIn sozial gefördert werden will, muß erst einmal die "Künstlereigenschaft" beweisen: Ausgebildete StahlschneiderInnen oder HolzschnitzerInnen legen ihr Zeugnis vor. "Ungebildete" KünstlerInnen müssen ihr Kunstschaffen einer Kommission gekonnt als Kunst verkaufen.
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die musikschaffenden...

Es gibt keine gesetzliche Regelung, nur einen als Verein organisierten Fonds (den SFM), der seinerseits um Förderung ansucht und dementsprechend schlecht dotiert ist: 2 Millionen Schilling jährlich. Beweisen, daß sie Kunst produzieren, müssen Musiker nicht.
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die literaturschaffenden...

Seit 1977 existiert ein Sozialfonds, der vom Bund gespeist und von der Verwertungsgesellschaft LVG verwaltet wird. Außer Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zahlt der Fonds den Schriftstellern zumindest den halben (freiwilligen) Krankenversicherungsbeitrag.
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die filmschaffenden ....

Film ist keine Kunst. Deshalb brauchen Filmschaffende auch keine soziale Förderung zu erhalten. Ein Fonds zur Finanzierung von Sozialversicherungsbeiträgen als Not- und Übergangslösung bis zur Einführung der KünstlerInnensozialversicherung existiert nicht.
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und die darstellenden KünstlerInnen

[elisabeth]
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(25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally)

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