![]() | ||
![]() |
(M)Istzustand:KünstlerInnensozialversicherung in ÖsterreichFür die bildenden, die musikschaffenden, die literaturschaffenden , die filmschaffenden , die darstellenden und alle anderen KünstlerInnen ... die bildenden...Wer als bildendeR KünstlerIn sozial gefördert werden will, muß erst einmal die "Künstlereigenschaft" beweisen: Ausgebildete StahlschneiderInnen oder HolzschnitzerInnen legen ihr Zeugnis vor. "Ungebildete" KünstlerInnen müssen ihr Kunstschaffen einer Kommission gekonnt als Kunst verkaufen.
die musikschaffenden...Es gibt keine gesetzliche Regelung, nur einen als Verein organisierten Fonds (den SFM), der seinerseits
um Förderung ansucht und dementsprechend schlecht dotiert ist: 2 Millionen Schilling jährlich. Beweisen, daß sie Kunst
produzieren, müssen Musiker nicht.
die literaturschaffenden...
Seit 1977 existiert ein Sozialfonds, der vom Bund gespeist und von der Verwertungsgesellschaft LVG
verwaltet wird. Außer Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zahlt der Fonds den
Schriftstellern zumindest den halben (freiwilligen) Krankenversicherungsbeitrag.
die filmschaffenden ....Film ist keine Kunst. Deshalb brauchen Filmschaffende auch keine soziale Förderung zu erhalten.
Ein Fonds zur Finanzierung von Sozialversicherungsbeiträgen als Not- und Übergangslösung bis zur
Einführung der KünstlerInnensozialversicherung existiert nicht.
und die darstellenden KünstlerInnen[elisabeth](25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally) © wink.at : e-mail : wink.magazin@chickmail.com |
|