Filmschaffende

Filmschaffende sind keine KünstlerInnen. Jedenfalls nicht in einem sozialförderungswürdigen Sinn. Während für andere Branchen Sozialfonds existieren, schießt hier der Staat keinen Schilling zur Sozialversicherungsbeiträgen zu.
Filmschaffende sind "Neue selbständig Erwerbstätige", sogenannte "Freiberufler". Und fallen deshalb seit dem 1.1.1998 in eine Pflichtversicherung: ab einem entsprechenden - bereits unter dem Existenzminimum liegenden (!) - Jahresgewinn ist rund ein Viertel davon für die Sozialversicherung abzuziehen.


Die Notlösungen

Weil Filmschaffende als solche von den ohnehin mehr schlecht als recht funktionierenden Sozialfonds ausgeschlossen sind, sehen sich die betroffenen KünstlerInnen nach Hintertüren um: DrehbuchautorInnen haben Chancen bei der Literarischen Verwertungsgesellschaft (LVG) - hier steht ein Fonds für Literaturschaffende bereit. Filmarchitekten können ihr Glück bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt versuchen - da gibt es Zuschüsse für bildende Künstler. Und auch Kameraleute sind zum Teil schon dort versichert. Am leichtesten haben es noch FilmschauspielerInnen - als darstellende KünstlerInnen steht für sie die IG-Netz bereit. Schwieriger wird es bei RegisseurInnen, auch CutterInnen haben ihre Not.


Der fehlende Fonds

Um eine provisorische Lösung bis zur Schaffung einer KünstlerInnensozialversicherung (KüSV) einzurichten, hat der Dachverband der Filmschaffenden auch für ihre Schützlinge einen Fonds gefordert. Wie in anderen Kunstsparten sollten daraus Finanzierungshilfen für Sozialversicherungsbeiträge geschöpft werden. Doch das Bundeskanzleramt hat abgelehnt: ein derartiger Fonds sei nicht prioritär, die lang erwartete KüSV werde demnächst installiert. Es wäre nur noch eine Frage von Monaten, ein Fonds zahle sich nicht mehr aus.
So im Juni 1999. Doch zu diesem Zeitpunkt war längst klar: in diesem Jahr würde es keine Einigung mehr geben. In der letzten Juniwoche haben es auch die Verantwortlichen zugegeben und ihre Konsequenz gezogen. Die Pflichtversicherung für KünstlerInnen wurde um ein weiteres Jahr hinausgeschoben, bis zum 1.1.2001.


Die Beiträge

Bis es soweit ist, gilt für Filmschaffende auch weiterhin das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Ab einem jährlichen Mindestgewinnn von öS 88.801,- gliedert sich die Sozialversicherung wie folgt: heuer 15,5% Pensions- und einmal jährlich öS 983,- Unfallversicherung. Dazu kommt 9,1% Krankenversicherung mit Selbstbehalt - in der Regel 20%.
Liegt der Jahresgewinn unter besagter Summe besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Krankenversicherung bei der Gebietskrankenkasse, dem sogenannten "opting-in".





(25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally)

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