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FilmschaffendeFilmschaffende sind keine KünstlerInnen. Jedenfalls nicht in einem sozialförderungswürdigen Sinn. Während für andere Branchen Sozialfonds existieren, schießt hier der Staat keinen Schilling zur Sozialversicherungsbeiträgen zu.
Die Notlösungen Weil Filmschaffende als solche von den ohnehin mehr schlecht als recht funktionierenden Sozialfonds ausgeschlossen sind, sehen sich die betroffenen KünstlerInnen nach Hintertüren um: DrehbuchautorInnen haben Chancen bei der Literarischen Verwertungsgesellschaft (LVG) - hier steht ein Fonds für Literaturschaffende bereit. Filmarchitekten können ihr Glück bei der gewerblichen Sozialversicherungsanstalt versuchen - da gibt es Zuschüsse für bildende Künstler. Und auch Kameraleute sind zum Teil schon dort versichert. Am leichtesten haben es noch FilmschauspielerInnen - als darstellende KünstlerInnen steht für sie die IG-Netz bereit. Schwieriger wird es bei RegisseurInnen, auch CutterInnen haben ihre Not. Der fehlende Fonds Um eine provisorische Lösung bis zur Schaffung einer KünstlerInnensozialversicherung (KüSV) einzurichten, hat der Dachverband der Filmschaffenden auch für ihre Schützlinge einen Fonds gefordert. Wie in anderen Kunstsparten sollten daraus Finanzierungshilfen für Sozialversicherungsbeiträge geschöpft werden. Doch das Bundeskanzleramt hat abgelehnt: ein derartiger Fonds sei nicht prioritär, die lang erwartete KüSV werde demnächst installiert. Es wäre nur noch eine Frage von Monaten, ein Fonds zahle sich nicht mehr aus.
Die Beiträge Bis es soweit ist, gilt für Filmschaffende auch weiterhin das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (GSVG). Ab einem jährlichen Mindestgewinnn von öS 88.801,- gliedert sich die Sozialversicherung wie folgt: heuer 15,5% Pensions- und einmal jährlich öS 983,- Unfallversicherung. Dazu kommt 9,1% Krankenversicherung mit Selbstbehalt - in der Regel 20%.
(25.08.1999 D.Koweindl/ E.Ornauer/ S.Schally) © wink.at : e-mail : wink.magazin@chickmail.com |
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