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Ein Blick ins WeissbuchStatus quo, Maßnahmen und Effekte - anhand dieser drei Punkte werden die vielen, vielen reformbedürftigen "Kulturzustände" Österreichs im Weißbuch veranschaulicht und mit Verbesserungsvorschlägen bedacht. In Kapitel "3. Verwaltung" geht es den weit gestreuten ("parteienproportionierten") kulturpolitischen Anlaufstellen an den Kragen. Neben der Forderung nach mehr Geld (Erhöhung des Bundeskunstbudgets um 650 Millionen auf 1,8 Milliarden Schilling), ist jene nach mehr Transparenz und klaren Kompetenzverteilungen in der Kulturverwaltung und -förderung wohl diejenige, die die Rahmenbedingungen für das Kunst- und Kulturschaffen am meisten verändern kann. Parallel könnte das KuratorInnenmodell (derzeit nur für bildende Kunst) auf andere Bereiche des Kulturbetriebs ausgedehnt werden. Bei der Bestellung von KuratorInnen sollte der Staat jenen ExpertInnen, die durch jahrelange Erfahrung im Kulturbetrieb über Defizite Bescheid wissen, die Möglichkeit zu Innovationen und Förderung neuester kultureller Ausdrucksformen geben. Weiters soll die Arbeit von Beiräten transparenter und auf den verschiedenen Verwaltungsebenen einheitlich gestaltet werden. Durch das Führen von Protokollen, Abhalten von öffentlichen Tagungen und Hearings, sowie die Verpflichtung, Abweichungen von Empfehlungen zu begründen, sollen Entscheidungen nachvollziehbar werden. Für die Tätigkeit der Beiratsmitglieder sieht das Weißbuch eine Beschränkung auf die Dauer von maximal vier Jahren vor. Der mangelnden Koordination der Aufgaben von Bund, Ländern und Gemeinden könnte in gemeinsamen Konferenzen, in denen Aufgaben, Kompetenzen und Kulturentwicklungspläne abzuklären wären, Abhilfe geschaffen werden. Längerfristige Ziele sollte der Bund in Vierjahresabständen definieren. Die betroffenen Gebietskörperschaften müßten danach jährlich Rechenschaft über ihre Tätigkeit und Finanzierungsleistungen ablegen. Für die Bundesländer und Landeshauptstädte fordert das Weißbuch verpflichtende Rechenschaftsberichte. Vergleichbare Publikationen (mit Gegenüberstellung aus den Vorjahr) sollen die tatsächlichen Ausgaben für Kultur transparent machen. Der Kunstbericht des Bundes muß über die Veröffentlichung der Tätigkeit der Kunstsektion hinausgehen, sodaß alle Ausgaben der verschiedenen Ressorts einsehbar werden. Jeder einzelne der angeführten Veränderungsvorschläge im Verwaltungsbereich strebt eine Erhöhung der Transparenz kulturpolitischer Entscheidungen und finanzieller Aufwendungen an. Das Schaffen eindeutiger Zuständigkeiten würde einerseits Vereinfachungen für FörderungsnehmerInnen bedeuten, anderserseit wäre damit die Möglichkeit zu einer stärkeren politische Vertretung der Kulturanliegen nach außen gegeben. Zusätzlicher Effekt wäre eine verbesserte Ausgangslage für ein effizientes Arbeiten im Interesse aller Beteiligten (von PolitikerIn bis KünstlerIn, von Gemeinde- bis Bundesebene).
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