Sammlung Rothschild

Gegenwärtige Rückführungspraxis

Die Mauerbach-Auktion

Ins Rollen brachte die jüngste Rückgabe-Welle die 1996 im Museum für Angewandte Kunst veranstaltete "Mauerbach-Auktion". Auf dieser gelangten jene sogenannten "herrenlosen" Kunst- und Kulturgüter zur Versteigerung, deren ehemalige jüdische Besitzer nicht mehr eruiert werden konnten.

Abgeschirmt vom öffentlichen Bewußtsein, gammelte eine unglaubliche Masse an konfiszierten Kunstwerken jahrzehntelang in der altehrwürdigen Kartause von Mauerbach im Südwesten Wiens vor sich hin. Nur das eine oder andere Objekt musste zur Ausstattung manchen öffentlichen und eventuell auch privaten Gebäudes herhalten.

Die durch die Versteigerung in der weiträumigen Aula des MAK ausgelöste Sintflut an Betroffenheit und Empörung riß weite Teile der österreichischen Öffentlichkeit mit, schwappte auf Verantwortliche über - und sickerte auch ins Bewußtsein der österreichischen Regierung.

Beim Begleitsymposion bekannten selbst die für die Causa zuständigen Beamten große Versäumnisse ein. Die im Finanzministerium befindlichen Akten zu den Mauerbach-Gütern blieben jahrzehntelang unbeachtet, und auch das Vorhaben, Objektlisten für Eigentümer und potentielle Erben im In- und Ausland (v.a. in Israel) aufzulegen, war bis dato nicht umgesetzt.


Fehlende Gesetze

Das unglaubliche Defizit in Bezug auf Provenienzforschung und Rückgabe führte schließlich - mit fünfzigjähriger Verspätung - zur notwendigen Gesetzeswerdung:

7 Rückstellungs- sowie
2 Kunst- und Kulturgutbereinigungsgesetze,
das sog. "Mauerbach-Gesetz" von 1996 und
das "Rückgabe-Gesetz" von 1998.

Der Gesamterlös der Auktion von mehr als 100 Millionen Schilling floß in den sog. "Mauerbach-Fonds". Der für minderbemittelte jüdische Überlebende des Holocaust eingerichtete Fonds wird nunmehr über die neue Anlaufstelle der Israelitischen Kultusgemeinde weitergeführt, wie Ariel Muzicant, Präsident der österreichischen Kultusgemeinden, Anfang Juli verlauten ließ. Weltweit leben derzeit noch 25.000 Juden, die vor 1938 in Österreich heimisch gewesen waren.
Seit besagter "Mauerbach-Auktion" gilt die Restitution enteigneten oder zur Luftschutzbergung überlassenen Kunst- und Kulturgutes in den Hauptzügen abgeschlossen.


Anlass war Schiele in New York

Die seit Anfang 1998 geführte Diskussion betrifft in erster Linie die unter behördlichem Druck ausbedungenen Schenkungen, Widmungen und Leihgaben.

Als ersten erfreulichen Schritt Österreichs in Richtung eines neuen nationalen Selbstverständnisses in der Rückgabepolitik begrüßte die Justizsprecherin der Grünen, Terezija Stoisits, die Rückerstattung der Sammlung Rothschild. Auslöser sei allerdings erst die Beschlagnahme der Egon-Schiele-Bilder von Kunstsammler Leopold in New York gewesen.
In diesem Zusammenhang entflammte auch die Diskussion um die Rückgabe von fünf Klimt-Bildern, welche durch ein Legat in die Österreichische Galerie gelangt waren, an die Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer.

Elisabeth Gehrer hatte offensiv die gesetzlichen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen zur Kunst-Rückgabe- inklusive Öffnung der Museumsarchive - forciert. Mit der Weigerung, die Rückgabe-Ansprüche der Familie Bloch-Bauer anzuerkennen, schienen die nationalen Bemühungen um einen sensiblen Umgang mit der heiklen Materie von rechtsstaatlicher Verantwortung auf eine neue Probe gestellt. Ein von Sektionschef Rudolf Wran geleiteter Rückgabe-Beirat stimmt über die Einzelfälle ab.

Noch offen ist der Beschluß etwa zur "Meereslandschaft mit Mond" von Edvard Munch, welche - einst von Alma Mahler-Werfel der Österreichischen Galerie unfreiwillig überlassen - nun von deren Enkelin Marina Mahler-Werfel beansprucht wird. Der zuletzt im August versammelte Beirat, wurde auf den 25. Oktober dieses Jahres vertagt.

Vermeldet wurde allerdings noch die Rückgabe von zwei Quattrocento-Miniaturen sowie einer Kreidezeichnung von Jean-François Millet aus der Albertina an die Erben der Sammlung Czeczowiczka, außerdem die Rückerstattung mehrerer Objekte, u.a. das Porträt von Kardinal Bessarion von Gentile Bellini, an die Nachkommen von Serena Lederer.


Weltweit noch tausende Enteignungen

Die großangelegte, wenn auch nicht vollständige Rückgabe der Sammlung Rothschild ist zweifelsfrei als Inititialzündung weiterer Rückgabe-Verfahren zu verstehen. Abgedämpft wird die positive Signalwirkung allerdings durch die negativen Bescheide besagter Raubkunst-Kommission, deren Entscheidungsprozesse aufgrund interner Uneinigkeiten und der Pflicht zur Dienstverschwiegenheit für die Öffentlichkeit schwer nachzuvollziehen sind. Nach Ansicht des auf Rückstellungen spezialisierten Anwaltes Willi Korte befinden sich nach wie vor einige tausend Kunstobjekte jüdischer Provenienz weltweit in diversen Museen und Sammlungen.

Er bezichtigt einerseits die Regierungen, Behörden und Museen, andererseits den Kunsthandel, eine konsequente Politk der Vertuschung in Bezug auf die Rückgabe-Frage zu betreiben.
Da eine internationale Rechtsgrundlage fehlt, laute der Appell an die Nationalstaaten, "landesweit und ernsthaft" nach unrechtmäßig erworbenem Besitz zu forschen und diesen freiwillig rückzuerstatten - basierend auf "einer moralischen Wertung der Geschichte".


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(06.09.1999. Dagmar Redl)



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